News aus dem Netz


16.11.2007

Telefonabzocke mit Suchmaschinenoptimierung

Seit einiger Zeit treibt eine Firma mit aggressivem Telefonmarketing ihr Unwesen. Geködert werden hauptsächlich Homepagebetreiber die Google Adwords schalten mit ähnlichen Aussagen wie „möchten Sie die Kosten für die Adwords sparen?“ oder „wollen Sie immer an erster Stelle bei Google stehen?“.

Nach unseren Informationen, die wir von Kunden erhielten, wird man während des Telefongesprächs so umworben, dass man nur noch kurzfristig günstigere Preise für diese „Suchmaschinenoptimierung“ anbieten könne, oder dass man den Homepagebetreiber als Referenzkunden vorstellen möchte, ebenfalls mit günstigeren Konditionen.

Diese „günstigeren“ Preise schlagen dann aber doch mit einer einmaligen Zahlung von ca. 1200.- Euro und einer mtl. Summe für ein Jahr in etwa der gleichhen Höhe. Abgerechnet wird natürlich sofort.

Was erhält man nun für diesen nicht ganz kleinen Betrag? Die Herren „Suchmaschinenoptimierer“ liefern erstmal eine PDF Datei, die die eigene Homepage mit anderen Homepages vergleicht. In dieser Datei, werden dann wirklich „geniale“ Tricks verraten:

„Vielleicht sollten Sie etwas mehr Text hinzufügen.“
„Es scheint erfolgversprechender zu sein,…“


Klare Aussagen fehlen komplett, verständlich, man will sich ja bei Mißerfolgen nicht festnageln lassen. Sie erhalten definitiv nur unverbindliche Ratschläge.

Als nächstes erhält man eine Google Sitemap, die könnte man nun zwar auch kostenlos selbst erstellen könnte, traurig wird es aber, wenn sich diese xml Datei mal genauer ansieht. Die uns zur Verfügung gestellte Sitemap ist in der vorgelegten Form für die zugehörige Homepage sinnlos.

Und zu guter letzt erhält man noch eine Word Datei mit den ja ach so wichtigen Meta Tags, überflüssig zu erwähnen, dass sich die Herrschaften nicht die Mühe machen, zu prüfen ob HTML 4 oder XHTML bei der Homepage verwendet wird, W3C konform wird sowieso nicht gearbeitet (warum auch, der gute Homepagebesitzer hat ja eh null Ahnung).

Einbinden darf man dann noch ein Javascript, getarnt als Besucherzähler (müßig zu erwähnen, dass man auch diese Skripte kostenlos erhalten kann, eben z.B. bei Google Analytics) und gaaaanz wichtig: Natürlich darf ein bevorzugter Link auf die Internetseite der „Suchmaschinenoptimierer“ (natürlich von der Startseite des Kunden) nicht fehlen. Warum dieser Link (obwohl in der PDF Datei grad vor solchen ausgehenden Links gewarnt wurde) eingebaut werden soll, begründet die Firma so: „Dies ist für die Suchmaschinenoptimierung von Bedeutung“. Ja schon, aber doch nur für die Optimierung der Seite dieser sogenannten „Suchmaschinenoptimierer“, keinesfalls aber für die Homepage des Kunden.

Übrigens: Sie werden kaum weitere Informationen (zumindest keine negativen Meinungen) über diesen Anbieter im Internet finden. Die Firma geht rigoros mit einer Rechtsanwaltsabteilung dagegen vor. Tipp: Versuchen Sie es, indem Sie den Firmennamen rückwärts geschrieben bei Google als Suchbegriff eingeben.

Sollten Sie Kunde bei uns sein und einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, teilen wir Ihnen mit, dass wir uns gemäß unseren AGB weigern, die Änderungen auf Ihrer Homepage wie sie von dieser Firma erwünscht werden, unentgeltlich in Ihre Homepage einzubauen. Wir teilen außerdem mit, dass wir, wenn Sie mit dieser Firma zusammenarbeiten möchten, wir nicht mehr für Sie tätig sein möchten und laufende Vereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufkündigen.

28.03.2007

Kostenfallen im Internet

Eine Liste von Kostenfallen im Internet finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder »hier

Google Analytics

26.07.2007

Jetzt meldet auch die Menschenrechts-Organisation „Privacy International“ Bedenken gegen diverse Internetportale an. Wie bild-online zitiert: „Am schlechtesten schnitt Google ab. Dem Unternehmen werden „umfassende Kundenüberwachung und Feindseligkeit gegenüber dem Datenschutz“ bescheinigt und damit die Note 6 erteilt.“

Ist ja nicht so neu, aber seltsam: auch bild-online nutzt die Google Analytics, schreibt aber auf seiner Datenschutzseite kein Wort darüber, dass auch bei bild-online vertrauliche Daten an Google übermittelt werden.

Natürlich wurden auch andere Internetseite hinsichtlich des Datenschutzes für schlecht befunden: z.B. AOL, Apple und Microsoft.

19.09.2006

Des einen (Webmasters) Freund, des anderen (Users) leid. Mit Google Analytics hat Freund Homepagebetreiber ein ausgezeichnetes Tool um umfangreichste Infos über das Surfverhalten des Users zu erfahren. Das Tool wird seit geraumer Zeit von Google kostenlos für Homepagebetreiber zur Verfügung gestellt und wertet die Spuren, die der Surfer hinterlässt, detailliert aus. Eingebunden wird es über einen Link zu einem Script.

Wir hatten das Script auch kurzzeitig genutzt und wir waren wirklich erstaunt über die Vielzahl an Infos die wir erhielten. Die Freude über soviel Information hielt tatsächlich aber nur kurz an, denn zum einen gab es diverse Ausfälle des Scripts, mit der Erscheinung, dass ein Seitaufruf ca. 2-3 Minuten dauerte (tödlich vor allem bei Online Shops) und zum anderen da wir ja nicht wissen, welche Daten Google außerdem erhält und vor allem, wie er die mit anderen Infos in Verbindung bringt.

Nun schön und gut... aber hoppla, sollte man als Surfer denn nicht informiert werden, ob Google Analytics meine Internetspuren verfolgt und verwertet? Scheinbar nicht, kaum ein Homepagebesitzer gibt darüber Auskunft, alleine der Blick in den Quelltext der Homepage gibt Aufschluss, ob Big Google uns beobachtet oder nicht.

Und so ist Schluss mit Google Analytics auf Ihrem PC:

Um Google Analytics, Adsense usw. zu blockieren, sind einfach folgende Zeilen in die Datei „hosts“ einzutragen:

# [Google Inc]
127.0.0.1 adwords.google.com
127.0.0.1 pagead.googlesyndication.com
127.0.0.1 pagead2.googlesyndication.com
127.0.0.1 adservices.google.com
127.0.0.1 imageads.googleadservices.com
127.0.0.1 imageads1.googleadservices.com
127.0.0.1 www.googleadservices.com
127.0.0.1 apps5.oingo.com

Und hier finden Sie diese Datei auf Ihrem PC:

Windows 95/98/Me c:\windows\hosts
Windows NT/2000/XP Pro c:\winnt\system32\drivers\etc\hosts
Windows XP Home c:\windows\system32\drivers\etc\hosts
(Öffnen tut man die Datei mit dem Editor, Sie brauchen Administrationsrechte für NT/2000/XP)

Achtung: immer ein Backup der original Datei machen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr und Haftung!

Übrigens: Wir haben keinerlei Überwachungstools auf unserer Homepage installiert, nur Ihr Provider schaut zu.

 

Vogelgrippe - Katzengrippe

"Vogelgrippepanik unter Tierfreunden" so betitelt Yahoo einen Beitrag über die Hysterie von angeblichen "Tierfreunden". Weil: Katze, die frei rumläuft könnte sich ja anstecken und Katze im Haus einsperren geht ja nicht, zerkratzt mir die teure Tapete oder noch schlimmer pinkelt mir auf den Perser. Da steck ich das Vieh dann lieber ins Tierheim.

Schön pervers, Tierliebe ja, aber nicht wenns an Materielle geht. Spiegelt aber die Moral unserer Gesellschaft wieder und uns würde es nicht wundern, wenn sogar die eigenen Kinder abgeschoben werden würden.

Eine Frage hat sich dann auch wieder aufgedrängt: Wer verdient eigentlich an der ganzen Geschichte? Oder glaubt irgendjemand ernsthaft, dass sich irgendein Politiker wirklich Gedanken um das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung macht?

Für uns ist das Ganze eine Farce, ähnlich anderer Kampagnen der Pharma Konzerne, siehe Fuchsbandwurm, SARS, Würmern in Fischen usw. Jedes Jahr wieder, neuer Titel, neue Schlagzeile, neuer Gewinn.Unser Kater Simba ist jedenfalls Familienmitglied und bleibt, egal ob der ganze Planet verrückt spielt oder nicht!

Nachtrag 19.09.06: Na, noch was gehört von der Katzengrippe? Natürlich nix mehr.

 

Vorsicht Telefon-Abzocke

Immer mehr rufen Internet Suchmaschinen-Betreiber bei Firmen an, um Werbebanner usw. zu verkaufen! Vorsicht! Meist (ich sag: immer) handelt es sich nur um Abzocke. Solange Google eine Monopolstellung in Deutschland hat, sind diverse Suchmaschinen wie z.B. Seekoo.de und 3 Klicks (äußerst makaber!) einfach uninteressant.

Da kriegst du einen Anruf in der Form: Sie kennen sicher unsere Fernsehwerbung....

Ja, die kennen wir sicher, haben ja nix besseres zu tun, als TV9 oder sonstigen Müll zu gucken

Ähnlich, aber genauso bescheuert: Unser Vorteil ist, wir versenden Newsletter an 39000 Kunden, die alle....

Hier hast du den perversen Spammer in Reinperson vor dir - auflegen, pronto.

Neuerdings laufen auch so Heinis rum, die dir Werbung regional bei Google besorgen wollen - alles Müll, alles Mist

 

Google und Co mit Spam verseucht

VDI nachrichten, Düsseldorf, 3. 12. 04

Sogenannte Index-Spammer machen den Suchmaschinen das Leben schwer. Mit verschiedenen Tricks helfen sie "ihren" Links auf vorderste Trefferplätze, auf denen sie unter normalen Umständen nichts verloren haben. Ein durchaus lukratives Geschäft für die Index-Spammer - das Nachsehen hat der Nutzer.

Schuld daran, dass Nutzer im Internet immer seltener das finden, was sie suchen, sind so genannte Index-Spammer oder Spamdexer. Diese IT-Trickser versuchen mit allen Mitteln, ihre Seiten in den Rankings der Suchmaschinen nach oben zu bringen - mit Erfolg.

Die neueste Masche: Die Spamdexer mieten dutzende von Webservern an und hinterlegen Seiten ohne sinnvollen Inhalt, die alle aufeinander verweisen. Da Suchmaschinen aber die Popularität einer Seite nach der Anzahl der Links dorthin messen, erscheint eine solche Linkfarm dennoch ganz vorne in der Trefferliste.

"Für die seriösen Unternehmen ist es kaum mehr möglich, auf ehrliche Weise eine gute Position zu erringen", meint Christian Mauer, Geschäftsführer der Kölner Firma Sumo. Sein Unternehmen ist ein so genannter Suchmaschinen-Optimierer; Mauer hilft Firmen dabei, ihr Google-Ranking mit sauberen Mitteln zu verbessern, etwa durch einen überarbeiteten Homepagetext.

Auch Sumo wird dabei immer häufiger von Spamdexern überholt, die einen entscheidenden Vorteil ausspielen: Die bösen Jungs können im Ringen ums Ranking auch unter die Gürtellinie schlagen. "Denen ist es egal, wenn sie von einer Suchmaschine verbannt werden", erklärt Experte Mauer. Das passiert übrigens immer häufiger: Google Deutschland etwa ist nach eigenen Angaben in den letzten Wochen verstärkt gegen Manipulationsversuche vorgegangen mit Verbannung aus dem Index. Doch eine Verbannung hält keinen Spamdexer ab. Dafür ist die mögliche Beute viel zu fett, wie das Beispiel Versicherung zeigt: Rund 25 € zahlen große Assekuranzkonzerne für das ausgefüllte Profil eines interessierten Surfers.

Spamdexer pauschal als kriminell abzustempeln, wäre aber falsch. Denn streng genommen sind alle Mittel erlaubt, um sich in die Indizes von Google, Yahoo! und Co. zu mogeln. "Die Linie zwischen guter und böser Optimierung ist willkürlich", meint ein Insider, "die Großen sind einfach nicht schnell genug, um immer die neuesten Tricks zu beherrschen."

Welcher Weg führt aus der Suchkrise? Einen zumindest hat Google selbst geschaffen: den Preisvergleichsdienst Froogle, der nur nach Produkten sucht. "Das könnte den Kampf um das normale Ranking entschärfen", erwartet Robert Biermann von der Webeffekt AG, Dinslaken, einem führenden Suchmaschinen-Vermarkter....

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Heute erhielten wir ein Angebot für eine Webseitenregistrierung von einem Anbieter, der sich

DAD Deutscher Adressdienst
Deutsches Internet Register für gewerbliche Teilnehmer

nennt.

Vorsicht: Kann nämlich schnell mal richtig Geld kosten: Tatsächlich 758 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. jährlich! Steht im Kleingedruckten.

Jeder, der schon mal eine GmbH eröffnet hat, kennt diese Schreiben ähnlicher Art, da werden immer irgendwelche Einträge in dubiose Register zu horrenden Beträgen offeriert. Nun haben wir die Masche also auch mit Domainadressen. Dabei wird immer über wohlfeil klingende Namen versucht, einen behördlichen Eindruck zu erreichen.

Interessant ist dabei, dass hier gezielt die Datenbank der Denic ausgelesen und missbraucht wird, denn die Internetseite deretwegen wir angeschrieben wurden, ist zwar auf uns registriert, aber auf der Internetseite selbst taucht ein ganz anderer Betreiber auf.

Weitere Infos hier

 

Empfehlungs-Mails untersagt

Die weitere Entwicklung eines Falls am Landgericht Nürnberg-Fürth muss man wohl genau beobachten. Die Richter dort haben im Rahmen einer Einstweiligen Verfuegung - und damit vorläufig - entschieden, dass Freundschaftswerbung im World Wide Web zu unterbleiben hat.

Die im Mai 2004 von JurPC veröffentlichte Entscheidung ist - wie bei Einstweiligen Verfügungen üblich - extrem kurz und verzichtet auf jede Begründung. Auch die Identität von Kläger und Beklagtem sind noch nicht bekannt.

Doch die in der Verfügung formulierte Unterlassungsforderung ist eindeutig: Es ist dem Beklagten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro untersagt, "auf der eigenen Internet-Seite Verbraucher aufzufordern, eine persönliche Nachricht per E-Mail an einen Freund der (zwei Worte geschwaerzt) mit einer Produktempfehlung zu deren Gunsten zu entsenden".

Diese Beschreibung dürfte wohl auf Tausende von Empfehlungssystemen in Deutschland zutreffen.

Der Beschluss: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040185.htm

Quelle: intern.de und http://www.iwga.de

 

Disclaimer

Eine der klassischen Fragen aus dem "Handbuch Domain-Namen" ist: "Kann ich mich mit einem Disclaimer von Ansprüchen freihalten?" Diese Fragestellung ist zur Zeit wieder einmal aktuell, da sich sogar das Landeskriminalamt von Nordrhein-Westfalen nicht scheut, sich von den Seiten der Landesregierung NRW, dem Innenministerium NRW und anderen Behörden zu distanzieren.

Ein Disclaimer (Haftungsfreizeichnungsklausel) ist eine allgemeine Erklärung, über die man eine Haftung ausschließen will. Verwiesen wird in solchen Disclaimern üblicher Weise auf ein Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998, demnach man sich lediglich "ausdrücklich von den Inhalten anderer Seiten distanzieren muss", um keine Schwierigkeiten mit Links und gelinkten Seiten zu haben. Das Setzen dieses oder eines anderen Disclaimers schützt jedoch nicht vor juristischen Konsequenzen, wenn man mit den Inhalten der eigenen Internetseite gegen geltendes Recht verstösst, und befreit auch nicht davon, gelinkte Websites zu überpruefen, weil die Möglichkeit besteht, dass diese rechtswidrige Inhalte aufweisen. Der Disclaimer bringt also letztlich wenig bis nichts.

Unter Umständen führt er zum genauen Gegenteil. Das Setzen eines Disclaimers weist darauf hin, dass der Inhaber der Internetseite sich der Möglichkeit bewusst ist, auf rechtswidrige Inhalte zu verweisen. Das wird ihm zum Nachteil gereichen. Unter Verweis auf eine BGH-Entscheidung stellte das LG Hamburg in seiner Entscheidung (Az.: 312 O 85/98) fest, eine solche ausreichende Distanzierung habe der Beklagte jedenfalls nicht vorgenommen, indem er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweise; dies sei keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.

In der Entscheidung wird nicht deutlich, wie man sich überhaupt von den Inhalten von Internetseiten, auf die man linkt, distanzieren kann. Aber die Frage ist ihrerseits müssig, da das Urteil keinen Bestand hatte. Der Beklagte ging in die Berufung und die Parteien schlossen dann einen Vergleich.

Infos: http://www.lka.nrw.de/links.htm

Das Urteil: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile13.htm

Quellen: http://www.domain-recht.de und http://www.iwga.de

 

Gericht untersagt gängige Anmeldepraxis bei Newslettern

Nach der Anmeldung bei einem Online-Newsletter erhält man häufig eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Dieser so genannte Double Opt-In soll verhindern, dass ein Empfänger ohne Einwilligung einen Newsletter erhält. Das Verfahren ist weit verbreitet und galt bisher als unbedenklich. Nach der Auffassung des Landgerichts Berlin (Az. 16 O 515/02) stellt die dazu erforderliche Aktivierungsmail aber unerwuenschte Werbung dar.

Der Kläger hatte eine E-Mail erhalten, in der er aufgefordert wurde, einen Aktivierungslink anzuklicken, um in einen Newsletter-Verteiler aufgenommen zu werden. Damit wollte der Betreiber die Eingaben im Webformular nochmals verifizieren. In der Mail forderte der Newsletter-Betreiber den Empfänger auf, diese einfach zu löschen, wenn der Kläger den Newsletter nicht erhalten wolle. Der Kläger sah darin unerwünschte Werbung und beantragte zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber des Informationsservice.

Das Landgericht bestätigte in seiner Entscheidung die mittlerweile herrschende Auffassung, dass es sich bei dem unaufgeforderten Zusenden einer E-Mail mit Werbeinhalten gegenüber Gewerbetreibenden um einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb handelt. Privatpersonen steht unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 1004 und § 823, Abs. 1, BGB ebenfalls ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Versender der Mail zu.

Der Newsletter-Betreiber hatte geltend gemacht, dass der Kläger den Eintrag fuer die Mailingliste selbst vorgenommen hätte. Das ließ das Gericht aber nicht gelten; nachweispflichtig für die Eintragung in eine Liste sei stets der Betreiber des Angebotes.

Sollten andere Gerichte im gleichen Sinne entscheiden, würde eine Online-Anmeldung nur noch möglich sein, wenn derjenige, der den Newsletter anfordert, sein Identität nachweist; das könnte beispielsweise durch eine rechtsgültige digitale Signatur geschehen.

Quelle: ct, 25/2002, S. 41



Wir sind drin!

Da hatten wir schon nicht mehr dran geglaubt, aber nach vielen Jahren hat man sich bei dmoz.org gnädig gezeigt und viper-webdesign.de endlich auch ins Verzeichnis aufgenommen.

Vorsicht Falle:

Kostenpflichtige Einträge in Webkatalogen oder Such-maschinen sollten Sie sehr skeptisch prüfen!

Auch kostenpflichtige Einträge in „seriöse“ Webkataloge bringen meist nicht den erhofften Erfolg. Statt ernsthafen Anfragen erhalten Sie nicht selten nur Bettel-briefe.

Klinkenputzer die Ihnen irgendwelche Einträge in Verzeichnisse anbieten sofort abwimmeln.

Uns hat in den letzten Jahren vor allem die Firma SEEKOO mit ihren ständigen Anrufen genervt.

Fragen Sie vorher Ihren Webmaster Ihres Vertrauens ;-